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Der Rechtsrahmen sieht vor, dass der Bauherr verpflichtet ist, mindestens alle 10 Jahre technische Inspektionen von Gebäuden der zweiten und dritten Gebäudeklasse durchzuführen, sowie vor dem Erstellen eines Renovierungs-, Umbau- oder Restaurierungsplans, vor der Wiederaufnahme von Bauarbeiten oder in anderen Fällen, um den technischen Zustand des Bauwerks zu bestimmen.

Während der Inspektion schätzen wir visuell und instrumentell die sichtbaren Schäden an der Struktur, den technischen Zustand der Materialien und der gebäudetechnischen Systeme ein. Das Gutachten zum tatsächlichen Zustand des Bauwerks enthält  Empfehlungen zu dessen Verbesserung.

Wir bieten:

  • Sichtprüfung des Gebäudes und Ermittlung der Wertminderung von Gebäudestrukturen

  • Erstellen von Kartogrammen zur Darstellung von Fotofixierung von Defekten und Schäden

  • Schaffung von Freilegungen, Schürfen oder Bohrlöchern, Sondierung und Vermessung von Strukturen

  • detaillierte Untersuchung von Defekten und Schäden an abgedeckten Strukturen

  • Ermittlung des Verschleißes von Engineering-Systemen und Einhaltung behördlicher Auflagen

  • Empfehlungen zur Erhöhung der Lebensdauer des Gebäudes